INSPEKTION

Inspektion nach Herstellervorgabe

Steht eine Inspektion für Ihr Auto an? Suchen Sie eine zuverlässige Kfz-Werkstatt, die nach Herstellvorgabe repariert?

Bei uns ist eine Inspektion eine Vertrauenssache, Sie lassen Ihr Fahrzeug bei uns warten, wir prüfen nach Herstellervorschrift und verbauen nur Ersatzteile in Erstausrüsterqualität.


Auf Wunsch erhalten Sie auch gegen Mehrpreis eine europaweite Mobilitätsgarantie.
Eine Inspektion gewährleistet den einwandfreien Betriebszustand Ihres Fahrzeugs und damit die Sicherheit der Insassen und anderer Verkehrsteilnehmer.


Vorteile einer Inspektion:

  • Folgeschäden werden erkannt!
    Das rechtzeitige erkennen von Verschleißteilen verhindert Folgeschäden und damit höhere Kosten.
  • Längere Motorlebensdauer und geringere Betriebskosten!
    Der regelmäßige Austausch des Motoröls, Öl- und Luftfilters sowie des Kraftstofffilters erhöht die Motorlebensdauer und verringern den Verschleiß und die Kraftstoffkosten.
  • Mobilitätsgarantie
    Auf Wunsch können wir gegen Aufpreise für Ihr Fahrzeug bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht 3,5 Tonnen eine Mobilitätsgarantie anbieten. Je nach Art der Inspektion erhalten Sie eine Mobilitätsgarantie für 12 oder 24 Monate.
  • Volle Herstellergarantie:
    Da die Inspektion nach Herstellervorschrift erfolgt und ausschließlich Original-Ersatzteile* verbaut werden, bleibt die Herstellergarantie im vollen Umfang erhalten.



Wie oft muss ein Fahrzeug zur Inspektion?

Das Wartungsintervall wird durch den Fahrzeughersteller festgelegt. Es wird zwischen einem festen und einem flexiblen Intervall unterschieden. Dieser Wert ist Abhängig von der Zeit, dem Fahrverhalten und der Laufleistung und wird meist im Bordbuch festgelegt.  Die letzte Inspektion sollte im Bordbuch oder über einen Aufkleber im Motorraum dokumentiert werden.

Warum muss ein Fahrzeug regelmäßig zur Inspektion?

Service-Inspektionen dienen zur Überprüfung wichtiger Fahrzeugbauteile und –funktionen. Somit kann sich der Autofahrer oder die Autofahrerin sicher sein, dass alle Verschleißteile in dem vorgeschriebenen Intervall getauscht wurden. Das minimiert die Gefahr von größeren Ausfällen und Folgeschäden.


* Original-Ersatzteile nach Definition der Kfz-GVO (EG) 461/2010 i.V. m. der ergänzenden Leitlinie Rn. 19.



 
 
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